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Anliegen: Anliegen
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"Umweltschutz ist ein verbindliches Staatsziel:

" Angesichts der Dramatik der Bedrohung haben wir eine Verantwortung für künftige Generationen. Wenn die Politik sich nicht an selbst eingegangene Verpflichtungen hält, käme das einem Verstoß gegen die Verfassung gleich. " 

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, RP 22.05.21

WAS WIR FORDERN

Der Niederrhein ist ein besonders belasteter Teilraum in NRW. Ein seit Jahrzehnten stattfindender Abbau von Kies hat zu einseitiger räumlicher Überlastung geführt. Unsere Landschaft wurde in dieser Zeit grundlegend verändert: Die Auswirkungen auf Flora, Fauna, Grundwasser und Landwirtschaft sind stark und teilweise unumkehrbar.
Die Bürgerinnen (gn) am Niederrhein leben teilweise seit Jahrzehnten mit den langfristigen Auswirkungen der nicht nachhaltigen Auskiesungen der Vergangenheit. Unserer Kenntnis nach sind allein im Kreis Wesel die Wasserflächen durch geflutete Baggerseen im Zeitraum 2012 bis 2017 um nahezu 300 Hektar gestiegen.
Es muss dringend zu einer Neueinschätzung der Lastenverteilung kommen.

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TRANSPARENZ

Korrektur (Negierung, bzw. starke Reduktion) der geplanten Flächen durch den Regionalverband Ruhr (RVR).  Wie genau werden die Daten über das Monitoring gewonnen und auf welcher Grundlage sind diese entscheidend für die Berechnung und Festlegung der Abbgrabungsflächen?  Diese Informationen sollen eine Plausibilitätsprüfung der geplanten BSAB ermöglichen.

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KULTURLANDSCHAFT

Verhinderung der wilden, ungeordneten und den Niederrhein weiter zerstörenden Abbautätigkeit. Den Erhalt unserer Landschaft, unserer Heimat und unserer Umwelt langfristig sichern.
Ein Umdenken ist dringend erforderlich, der Kiesabbau muss durch reduzierte Abbaumengen stufenweise verringert und der Baustoff Kies durch Rezyklisate (Produkt eines Recyclingprozesses) ersetzt werden.

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NACHWEISPFLICHT

Die gesetzliche Verankerung einer Nachweispflicht über Lieferorte und Volumina. Kies und Sand werden auch exportiert: Wohin? In welchen Mengen? Der Niederrhein als auszubeutende Kies- und Sandressource für die ganze Welt darf nicht das Ziel sein.

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SONDERABGABEN

Einführung des Kieseuros als Unterstützung für die vom Kies-und Sandabbau besonders betroffenen Kommunen. Zudem fordern wir eine deutliche Erhöhung des Grundpreises p. Tonne  (national d.zt. Kies ca.

ab 6€ I Sand d.zt. ca. ab 5€), eine CO2-Steuer, und Festlegung des Rekultivierungsbudgets, vor Beginn der Auskiesung, vertraglich festgelegt.

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VERSORGUNGSZEITRAUM

Es muss eine Korrektur der Zeiträume innerhalb des Monitorings vorgenommen werden. Wenn weniger verbraucht wurde, müsste die Reserve länger vorhalten. Dies wird bis dato nicht berücksichtigt.

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LASTENVERTEILUNG

Die Aufnahme einer Nachhaltigkeitsklausel für den Abbau von nichtenergetischen Rohstoffen in den Landesentwicklungsplan NRW und die Landesgesetzgebung.

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EINHALTUNG GRUNDSATZ  9. 1-2

DES REGIONALPLANS NRW

Substituition

Mögliche Substitution primärer Rohstoffe durch Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte soll durch die Regionalplanungsbehörden bei der Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächen- naher Bodenschätze berücksichtigt werden.

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EINHALTUNG GRUNDSATZ 9. 1-3

DES REGIONALPLANS NRW

Flächensparende Gewinnung

Der Rohstoffabbau soll im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung möglichst umweltschonend erfolgen und sich auf das Maß beschränken, das den ökonomischen und sozialen Erfordernissen unter Berücksichtigung der möglichen Einsparpotenziale entspricht. Insbesondere Einsparpotenziale werden laut Monitoring nicht berücksichtigt und nicht nach unten korrigiert.

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Nachfolgenutzung

Flächen, die dem Abbau oberflächennaher Bodenschätze dienen, sind abschnittsweise und zeitnah zu rekultivieren bzw. wieder nutzbar zu machen. In den Regionalplänen ist die Nachfolgenutzung für diese Flächen zeichnerisch festzulegen. Leider ist bis dato nicht erkenntlich, dass nach diesem Grundsatz gehandelt wird. Die Löcher werden zumeist einfach geflutet. Wo bleibt die vollständige Renaturierung auf den Ursprungszustand? Wichtige Landflächen gehen so für immer verloren.

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GENERATIONENVERTRAG

Die Novellierung des Landesentwicklungsplans (LEP) muss durch den RVR unter Berücksichtigung der
von Bundes- und Landesregierung gesetzten aktuellen Vorgaben zum nachhaltigen, ressourcen- und
umweltsparenden Wirtschaften erfolgen, nicht allein durch Fortschreibung vorhandener Pläne. Die Fortschreibung von alten Planzahlen erfolgte ohne Rücksicht darauf, dass Bauindustrie und Auskiesung durch die Verpflichtung auf die Begrenzung der Emission von Treibhausgasen (THG) in Zukunft weniger Mengen u. a. an Kies aus natürlichen Lagerstätten entnehmen dürfen. Wir kritisieren stark, dass der neue Landes-entwicklungsplan (LEP) in der vorliegenden Form noch nicht dazu geeignet ist, die Klimaziele von Bund und Land zu erfüllen.

Im aktuellen Urteil des BVerfG (Beschluss vom 24. März 2021) zum Klimaschutzgesetz wird darüber hinaus auf die langfristigen Folgen von Maßnahmen und deren Unterlassung eingegangen und eine besondere Verpflichtung zur Nachhaltigkeit gesehen, um auch die Grundrechte unserer Nachkommen
zu sichern.

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HEIMAT

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